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Wir arbeiten mit einem ganzheitlichen systemischen Ansatz,
unter Berücksichtigung verhaltenstherapeutischer Methoden,
mit den Kindern und den dazugehörigen Familien.
Das bedeutet, dass wir das Kind als einzigartig in seiner Andersartigkeit erkennen und es in seiner Gesamtpersönlichkeit mit den vorhandenen Ressourcen fördern.

Kinder erhalten die Möglichkeit:  

  • spielerisch zu entdecken und zu verstehen
  • positive Lern- und Denkstrukturen in einer angstfreien Umgebung zu erwerben
  • ein gesundes Selbstvertrauen zu entwickeln
  • bestehende Ängste zu überwinden und
    sich ihrer selbst neu bewusst zu werden
Vor einer Förderung führen wir ein ausführliches Gespräch mit den Eltern.
Dieses ist kostenlos und unverbindlich.


Wir arbeiten mit Gruppen von max. 3 Kindern. Zusätzlich bieten wir auch Einzelförderungen an.


Kostenübernahme
Meist werden die Legasthenie- bzw. Dyskalkuliestunden privat bezahlt. Es gibt aber Fälle, in denen eine Kostenübernahme möglich ist:

Für Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, besteht z.B. bei einer Vesetzungsgefährdung die Möglichkeit, ein Bildungspaket für Lernförderung zu beantragen. Entsprechende Formulare habe ich vorliegen. Informationen finden Sie unter www.bildungspaket.bmas.de


In Einzelfällen ist es möglich, eine Kostenübernahme über die so genannte Eingliederungshilfe zu bekommen. Nach § 35a SGB sind die Jugendämter für Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zuständig. Da Personen mit Legasthenie/ Dyskalkulie sehr häufig von seelischer "Behinderung" bedroht sind, gehören sie in manchen Fällen zu diesem Kreis.


Gerne helfen wir Ihnen beim Beantragen der Leistungen.

Wenn die Kosten für Sie problematisch sind, können wir gerne gemeinsam nach einer Lösung suchen.

Aufwendungen für eine außerschulische Legasthenie-Therapie können in vielen Fällen beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden.


Kosten Familien-Bande.pdf

Sämtliche Leistungen sind gemäß § 19, UStG oder § 4(14) UStG oder § 4(21b) UStG umsatzsteuerbefreit.

 
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